Artikel 7 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (VO2019/1111-DG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2022 RVG § 18, § 19, Anlage 1

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3415) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 18 Absatz 1 Nummer 6 werden nach den Wörtern „§ 1109 der Zivilprozessordnung" ein Komma und die Wörter „jedes Verfahren über Anträge auf Aussetzung der Vollstreckung nach § 44f des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes" eingefügt.

2.
In § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9a Buchstabe b wird die Angabe „§ 48" durch die Wörter „§ 39 Absatz 1 und § 48" ersetzt.

3.
Nummer 3328 der Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) wird wie folgt geändert:

a)
Im Gebührentatbestand werden die Wörter „Beschränkung oder" durch die Wörter „Beschränkung, Aussetzung oder" ersetzt.

b)
Satz 1 der Anmerkung wird wie folgt gefasst:

„Die Gebühr entsteht nicht, wenn die Tätigkeit zum Rechtszug gehört (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 RVG)."

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 VO2019/1111-DG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VO2019/1111-DG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610
Bekanntmachung RVGNB 2022
... vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3415), 77. den am 1. August 2022 in Kraft tretenden Artikel 7 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3424 ...


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