Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (3. MessEVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel *



Auf Grund des § 4 Absatz 3, des § 30 Nummer 1, 3 und 4 und des § 41 Nummer 2 und 6 des Mess- und Eichgesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722, 2723), von denen § 41 Nummer 2 durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 718) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:

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Notifiziert nach der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).



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