Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottDVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 10.11.2021 BGBl. I S. 4900 (Nr. 78); Geltung ab 01.12.2021
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 60 Nummer 3 des Rennwett- und Lotteriegesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2065) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. Dezember 2021 RennwLottDV § 19, § 28, § 34, § 40

Die Rennwett- und Lotteriegesetz-Durchführungsverordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 611-14-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2065) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 19 Absatz 3 werden die Wörter „Frankfurt am Main III" durch die Wörter „Frankfurt am Main IV" ersetzt.

2.
In § 28 Absatz 3 werden die Wörter „Frankfurt am Main III" durch die Wörter „Frankfurt am Main IV" ersetzt.

3.
In § 34 Absatz 3 werden die Wörter „Frankfurt am Main III" durch die Wörter „Frankfurt am Main IV" ersetzt.

4.
In § 40 Absatz 3 werden die Wörter „Frankfurt am Main III" durch die Wörter „Frankfurt am Main IV" ersetzt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister der Finanzen

Olaf Scholz



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