Zitierungen von § 9 BinSchPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 98 BinSchPersV Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 (vom 14.04.2023)
... verfügen muss, genügt ein entsprechendes Befähigungszeugnis nach § 9 Absatz 1 auch in Verbindung mit den Absätzen 2, 4 und 5 und nach § 10 Absatz 1 auch in Verbindung ...
§ 120 BinSchPersV Ordnungswidrigkeiten (vom 30.09.2022)
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ohne Befähigungszeugnis nach § 9 Absatz 1 , § 10 Absatz 1 oder § 17 Absatz 1, 5 oder 6 tätig ist, 2. ohne ...
§ 123 BinSchPersV Gültigkeit und Umtausch der Schifferdienstbücher (vom 01.05.2024)
... Statt eines Befähigungszeugnisses nach § 9 Absatz 1 , auch in Verbindung mit den Absätzen 2, 4 und 5, und § 10 Absatz 1, auch in Verbindung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
Artikel 3 1. RheinSchRuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... II Nr. 105, Anlageband) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung;". 4. § 9 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Dem Zeugnis nach Absatz 1 ist gleichgestellt ... verfügen muss, genügt ein entsprechendes Befähigungszeugnis nach § 9 Absatz 1 auch in Verbindung mit den Absätzen 2, 4 und 5 und nach § 10 Absatz 1 auch in Verbindung ...


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