interne Verweise§ 120 BinSchPersV Ordnungswidrigkeiten (vom 30.09.2022) ... 1. ohne Befähigungszeugnis nach § 9 Absatz 1, § 10 Absatz 1 oder § 17 Absatz 1, 5 oder 6 tätig ist, 2. ohne Unionspatent nach § 11 Absatz 1 Nummer 1, ohne Zeugnis ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung ... j) Die Angabe zu Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 17 Absatz 6 Nummer 1 )". k) Die Angabe zu Anlage 27 wird wie folgt gefasst: „Anlage ... Befahren dieser Teilstrecke aufgrund von Baumaßnahmen erforderlich ist." 9. § 17 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 ... (1) Die Bescheinigung für atemschutzgerättragende Personen nach § 17 Absatz 6 Nummer 1 über die Teilnahme am Grundlehrgang ist zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. ... § 120 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter „ § 17 Absatz 1, 4 oder 5" durch die Wörter „§ 17 Absatz 1, 5 oder 6" ersetzt. ... 1 werden die Wörter „§ 17 Absatz 1, 4 oder 5" durch die Wörter „ § 17 Absatz 1, 5 oder 6" ersetzt. b) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 7 eingefügt: ... 64. § 135 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 17 Absatz 4" durch die Angabe „§ 17 Absatz 5" ersetzt. b) In Absatz ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 17 Absatz 4" durch die Angabe „ § 17 Absatz 5" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 17 Absatz 5" ... Angabe „§ 17 Absatz 5" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „ § 17 Absatz 5" durch die Angabe „§ 17 Absatz 6" ersetzt. 65. § 138 ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 17 Absatz 5" durch die Angabe „ § 17 Absatz 6" ersetzt. 65. § 138 wird aufgehoben. 66. Die §§ ... (Schleuse Iffezheim)" ersetzt. 69. In Anlage 3 werden die Wörter „(zu § 17 Absatz 5 Nummer 1 )" durch die Wörter „(zu § 17 Absatz 6 Nummer 1)" ersetzt. 70. ... die Wörter „(zu § 17 Absatz 5 Nummer 1)" durch die Wörter „(zu § 17 Absatz 6 Nummer 1 )" ersetzt. 70. In Anlage 5 wird vor den Wörtern „Unterschrift des ...
Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
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