Artikel 5 - Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (15. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Fahrlehrer-Prüfungsverordnung


Artikel 5 ändert mWv. 1. Juni 2022 FahrlPrüfVO § 8

In § 8 Absatz 2 Satz 2 der Fahrlehrer-Prüfungsverordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2, 42), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1416) geändert worden ist, diese wiederum geändert durch Artikel 2a der Verordnung vom 23. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2937; 2020 I S. 525), werden die Wörter „§ 4 Absatz 4 Satz 2" durch die Wörter „§ 4 Absatz 6 Satz 2" ersetzt.



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