Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV)

V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.06.2022 BGBl. I S. 877
Geltung ab 01.04.1982; FNA: 610-10-7 Allgemeines Steuerrecht
| |
Eingangsformel
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung
§ 3 Auslagen
§ 4 Vereinbarung der Vergütung
§ 5 Mehrere Steuerberater
§ 6 Mehrere Auftraggeber
§ 7 Fälligkeit
§ 8 Vorschuß
§ 9 Berechnung
Zweiter Abschnitt Gebührenberechnung
§ 10 Wertgebühren
§ 11 Rahmengebühren
§ 12 Abgeltungsbereich der Gebühren
§ 13 Zeitgebühr
§ 14 Pauschalvergütung
Dritter Abschnitt Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen
§ 15 Umsatzsteuer
§ 16 Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
§ 17 Dokumentenpauschale
§ 18 Geschäftsreisen
§ 19 Reisen zur Ausführung mehrerer Geschäfte
§ 20 Verlegung der beruflichen Niederlassung
Vierter Abschnitt Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten
§ 21 Rat, Auskunft, Erstberatung
§ 22 Gutachten
§ 23 Sonstige Einzeltätigkeiten
§ 24 Steuererklärungen
§ 25 Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
§ 26 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen
§ 27 Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten
§ 28 Prüfung von Steuerbescheiden
§ 29 Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen
§ 30 Selbstanzeige
§ 31 Besprechungen
Fünfter Abschnitt Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
§ 32 Einrichtung einer Buchführung
§ 33 Buchführung
§ 34 Lohnbuchführung
§ 35 Abschlußarbeiten
§ 36 Steuerliches Revisionswesen
§ 37 Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke
§ 38 Erteilung von Bescheinigungen
§ 39 Buchführungs- und Abschlußarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Sechster Abschnitt Gebühren für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
§ 40 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden
§ 41 (aufgehoben)
§ 42 (aufgehoben)
§ 43 (aufgehoben)
§ 44 Verwaltungsvollstreckungsverfahren
Siebenter Abschnitt Gerichtliche und andere Verfahren
§ 45 Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren
§ 46 Vergütung bei Prozeßkostenhilfe
Achter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 47 Anwendung
§ 47a Übergangsvorschrift für Änderungen dieser Verordnung
§ 48 (aufgehoben)
§ 49 Inkrafttreten
Anlage 1 Tabelle A (Beratungstabelle)
Anlage 2 Tabelle B (Abschlusstabelle)
Anlage 3 Tabelle C (Buchführungstabelle)
Anlage 4 Tabelle D
Anlage 5 (aufgehoben)


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed