Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung und der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AnalgetikaWarnHVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2022 AMVV § 1, § 2, § 3a, § 3b, § 6, Anlage 2

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Februar 2022 (BAnz AT 28.02.2022 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

01.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 3 wird das Wort „oder" am Ende gestrichen.

b)
Nummer 4 wird aufgehoben.

1.
§ 2 Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
Datum der Ausfertigung oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, das Datum der qualifizierten elektronischen Signatur,".

2.
In § 3a Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Verschreibungen von in Absatz 1 Satz 1 genannten Arzneimitteln sind bis zu sechs Tage nach dem Datum ihrer Ausfertigung gültig. Verschreibungen von in Absatz 1 Satz 1 genannten Arzneimitteln in elektronischer Form sind bis zu sechs Tage nach dem Datum ihrer qualifizierten elektronischen Signatur gültig."

3.
§ 3b Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Verschreibungen von in Absatz 1 genannten Arzneimitteln sind für Frauen im gebärfähigen Alter bis zu sechs Tage nach dem Datum ihrer Ausfertigung gültig. Verschreibungen von in Absatz 1 genannten Arzneimitteln in elektronischer Form sind für Frauen im gebärfähigen Alter bis zu sechs Tage nach dem Datum ihrer qualifizierten elektronischen Signatur gültig."

4.
§ 6 wird aufgehoben.

5.
Anlage 2 (zu § 6) wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung und der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 AnalgetikaWarnHVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AnalgetikaWarnHVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
V. v. 03.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 146
Artikel 1 21. AMVVÄndV Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1810 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Nummer 3 wird ...


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