Artikel 4 - Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens (VÜbEinkDG k.a.Abk.)

G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1982, 2023 I Nr. 216
Geltung ab 12.11.2022, abweichend siehe Artikel 9
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Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. September 2023 GKG § 22, Anlage 1

Das Gerichtskostengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2014 (BGBl. I S. 154), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 22 Absatz 3 wird die Angabe „§ 57 oder § 58" durch die Angabe „§ 57, § 58 oder § 59" ersetzt.

2.
Die Anlage 1 (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1513 wird im Gebührentatbestand nach der Angabe „§ 58" die Angabe „oder § 59" eingefügt.

b)
In Nummer 8401 wird im Gebührentatbestand die Angabe „§ 57 oder § 58" durch die Angabe „§ 57, § 58 oder § 59" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 VÜbEinkDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VÜbEinkDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 VÜbEinkDG Inkrafttreten (vom 19.08.2023)
... 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Artikel 1, 2 Nummer 1 und 3 sowie die Artikel 3 bis 5 treten an dem Tag in Kraft, an dem das Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 29 VRUG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2014 (BGBl. I S. 154), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. November 2022 (BGBl. I S. 1982 ; 2023 I Nr. 216) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die ...


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