Artikel 1 - Achte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (8. SVRVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 01.12.2022 BGBl. I S. 2132 (Nr. 47); Geltung ab 07.12.2022
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 7. Dezember 2022 SVRV § 20, § 20a, § 20b

Die Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1627), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. März 2020 (BGBl. I S. 604) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 20 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.

b)
Absatz 5 wird Absatz 2.

2.
Die §§ 20a und 20b werden aufgehoben.



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