§ 23 - Integrationskursverordnung (IntV)

V. v. 13.12.2004 BGBl. I S. 3370; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 16
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-4 Ausländerrecht
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§ 23 (aufgehoben)


§ 23 hat 2 frühere Fassungen, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2009 IntV § 15



Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung V. v. 20. Februar 2012 BGBl. I S. 295; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 86 m.W.v. 1. März 2012

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Frühere Fassungen von § 23 IntV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.03.2012Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
vom 20.02.2012 BGBl. I S. 295
aktuell vorher 08.12.2007Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
vom 05.12.2007 BGBl. I S. 2787
aktuellvor 08.12.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 23 IntV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 IntV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IntV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 05.12.2007 BGBl. I S. 2787
Artikel 1 1. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung
... an dem Abschlusstest nach § 17 Abs. 1 Satz 1 teilgenommen haben." 20. § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Außerkrafttreten § 15 ... haben." 20. § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Außerkrafttreten § 15 Abs. 3 tritt am 31. Dezember 2009 außer ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 20.02.2012 BGBl. I S. 295; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 86
Artikel 1 2. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung (vom 29.01.2013)
...  a) In Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 werden nach den Wörtern „§ 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Abs. 1 Satz 2" die Wörter „, ... Höhe von 1 Euro pro Unterrichtseinheit an das Bundesamt leisten." 21. § 23 wird ...


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