Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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- *
- Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2012 (ABl. L 197 vom 24.7.2012, S. 38).
Das
Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom
20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das zuletzt durch
Artikel 23 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 46 Absatz 2 wird nach der Angabe „Absatz 2" die Angabe „Satz 2" eingefügt und die Angabe „1. Januar 2023" durch die Angabe „1. Juli 2023" ersetzt.
- 2.
- Anlage 1 Nummer 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Wörter „elektronische Antriebe für Möbel" werden gestrichen.
- b)
- Die Wörter „Bekleidung mit elektrischen Funktionen" werden gestrichen.
Das
Bundesnaturschutzgesetz vom
29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1362, 1436) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 74 Absatz 6 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 54 Absatz 10c" die Angabe „Satz 1" eingefügt.
- 2.
- Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 2 wird die Angabe „45b Absatz 2" durch die Angabe „45b Absatz 6" ersetzt.
- b)
- Nummer 2.1 wird wie folgt gefasst:
- „2.1
- Maximal zumutbarer monetärer Verlust
ZMV = P · VBH · Zum · AW · d ".
- c)
- Nummer 2.2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Formel ZAbs wird wie folgt gefasst:
„".
- bb)
- Der Wortlaut des ersten Absatzes wird wie folgt gefasst:
„Werden keine Abschaltungen auf Grund landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsereignisse angeordnet, ist ((FlstMahd · Mahd) + (FlstErnte · Ernte) + (FlstPflügen · Pflügen)) · h + (FlstAusn · h) bei der Berechnung aus der Formel zu streichen."
- d)
- Nummer 3.2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Formel BAbs wird wie folgt gefasst:
„".
- bb)
- Der Wortlaut des ersten Absatzes wird wie folgt gefasst:
„Werden keine Abschaltungen auf Grund landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsereignisse angeordnet, ist ((FlstMahd · Mahd) + (FlstErnte · Ernte) + (FlstPflügen · Pflügen)) · h + (FlstAusn · h) bei der Berechnung aus der Formel zu streichen."
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2)
Artikel 1 tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Dezember 2022.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Der Bundeskanzler
Olaf Scholz
Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Steffi Lemke