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Artikel 7 - Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (StromPBGEG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung


Artikel 7 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 2. Januar 2023 EEV § 15

§ 15 der Erneuerbare-Energien-Verordnung vom 17. Februar 2015 (BGBl. I S. 146), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Im Satzteil vor Nummer 1 werden vor dem Wort „Flächen" die Wörter „zentral voruntersuchte" eingefügt.

2.
Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

„1.
das Ergebnis der Eignungsprüfung, dass die Fläche zur Ausschreibung nach Teil 3 Abschnitt 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes geeignet ist, einschließlich der Feststellung nach § 12 Absatz 5 Satz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes und der Vorgaben für das spätere Vorhaben nach § 12 Absatz 5 Satz 3 des Windenergie-auf-See-Gesetzes, und".

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 StromPBGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromPBGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 12 StromPBGEG Inkrafttreten
...  (2) Die Artikel 6, 8, 9, 10 und 11 treten am 1. Januar 2023 in Kraft. (3) Artikel 7 tritt am 2. Januar 2023 in ...
 
Zitat in folgenden Normen

Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung (3. WindSeeV)
V. v. 05.01.2023 BGBl. I Nr. 8
Eingangsformel 3. WindSeeV
... 3 Nummer 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2020 (BGBl. I S. 1070) eingefügt und der zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512 ) geändert worden ist, in Verbindung mit § 12 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Strom und zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
V. v. 02.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 34
Artikel 2 StromBGebVuEEVÄndV Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
... 15 der Erneuerbare-Energien-Verordnung vom 17. Februar 2015 (BGBl. I S. 146), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 15 Subdelegation an ...