Artikel 3 - Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens (VkBkmMoG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 1. Januar 2023 VkBkmG VerkVereinfG

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig treten die folgenden Gesetze außer Kraft:

1.
das Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2019 (BGBl. I S. 754) geändert worden ist, und

2.
das Gesetz über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben vom 18. Juli 1975 (BGBl. I S. 1919), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217) geändert worden ist.



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