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Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens (VkBkmMoG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen


Artikel 1 ändert mWv. 1. Januar 2023 VkBkmG



Artikel 2 Folgeänderungen




(2) Das Arzneimittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 7. November 2022 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 83b gestrichen.

2.
§ 83b wird aufgehoben.

(3) Das Tierarzneimittelgesetz vom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530) wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 86 wie folgt gefasst:

„§ 86 (weggefallen)".

2.
§ 86 wird aufgehoben.

(4) Das Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I S. 66), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 55 wie folgt gefasst:

„§ 55 (weggefallen)".

2.
§ 55 wird aufgehoben.


(6) Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253; 2022 I S. 28), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 73 wie folgt gefasst:

„§ 73 (weggefallen)".

2.
§ 73 wird aufgehoben.


1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 31 gestrichen.

2.
§ 31 wird aufgehoben.


1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 9 gestrichen.

2.
§ 9 wird aufgehoben.


1.
In der Überschrift werden das Semikolon und die Wörter „Verkündung von Rechtsverordnungen" gestrichen.

2.
Absatz 3 wird aufgehoben.


1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 44 wie folgt gefasst:

„§ 44 (weggefallen)".

2.
§ 44 wird aufgehoben.

(11) Das Außenwirtschaftsgesetz vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2606) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 29 wie folgt gefasst:

„§ 29 (weggefallen)".

2.
§ 29 wird aufgehoben.


(13) Das Düngegesetz vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136), das zuletzt durch Artikel 96 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 12 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 7 Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 15 Absatz 6" durch die Angabe „§ 15 Absatz 5" ersetzt.

b)
In Absatz 8 Satz 2 wird die Angabe „§ 15 Absatz 6" durch die Angabe „§ 15 Absatz 5" ersetzt.

2.
In § 14 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a bis f wird jeweils die Angabe „§ 15 Absatz 6" durch die Angabe „§ 15 Absatz 5" ersetzt.

3.
§ 15 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 5 wird aufgehoben.

b)
Absatz 6 wird Absatz 5.

(14) § 61b des Saatgutverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (BGBl. I S. 1673), das zuletzt durch Artikel 99 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird aufgehoben.

(15) Das Pflanzenschutzgesetz vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 73 wie folgt gefasst:

„§ 73 (weggefallen)".

2.
§ 73 wird aufgehoben.

3.
§ 74 Absatz 14 wird aufgehoben.



1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 29 wie folgt gefasst:

„§ 29 (weggefallen)".

2.
§ 29 wird aufgehoben.


(19) Das Tiergesundheitsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938), das zuletzt durch Artikel 104 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 40 wie folgt gefasst:

„§ 40 (weggefallen)".

2.
§ 40 wird aufgehoben.

(20) § 21d des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 105 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird aufgehoben.

(21) Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 2021 (BGBl. I S. 4036), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. November 2022 (BGBl. I S. 2009) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 57 wie folgt gefasst:

„§ 57 (weggefallen)".

2.
§ 57 wird aufgehoben.


(23) § 43 des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3746), das zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Juli 2022 (BGBl. I S. 1197) geändert worden ist, wird aufgehoben.







(30) § 11 des Handelsklassengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. November 1972 (BGBl. I S. 2201), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Januar 2016 (BGBl. I S. 52) geändert worden ist, wird aufgehoben.

(31) § 22 des Seefischereigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 1998 (BGBl. I S. 1791), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Mai 2021 (BGBl. I S. 1170) geändert worden ist, wird aufgehoben.

(32) § 66 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2606) geändert worden ist, wird aufgehoben.


1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 29 wie folgt gefasst:

„§ 29 (weggefallen)".

2.
§ 29 wird aufgehoben.




(37) § 16 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1467) geändert worden ist, wird aufgehoben.

(38) § 22a des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489), das zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Juli 2022 (BGBl. I S. 1374) geändert worden ist, wird aufgehoben.

(39) Das Seearbeitsgesetz vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868; 2014 I S. 605), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 151 wie folgt gefasst:

„§ 151 (weggefallen)".

2.
§ 151 wird aufgehoben.

(40) § 25 des Flaggenrechtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3140), das zuletzt durch Artikel 134 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird aufgehoben.


Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 1. Januar 2023 VkBkmG VerkVereinfG



Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Der Bundeskanzler

Olaf Scholz

Der Bundesminister der Justiz

Marco Buschmann