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Synopse aller Änderungen des Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts am 24.12.2025

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 24. Dezember 2025 durch Artikel 5 des AufenthRÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des ChAufenthG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.12.2025 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 24.12.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 364
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 8 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Artikel 5 Nummer 1 bis 4 tritt am 31. Dezember 2025 in Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) 1 Artikel 5 Nummer 1 und 4 tritt am 31. Dezember 2025 in Kraft. 2 Artikel 5 Nummer 2 und 3 tritt am 1. Juli 2027 in Kraft.

(3) Artikel 5 Nummer 5 tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.