Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.01.2007 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung über die Herstellung und den Vertrieb von Medaillen und Marken (MedaillV k.a.Abk.)

V. v. 13.12.1974 BGBl. I S. 3520; aufgehoben durch Artikel 14a G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 690-1-2 Allgemeines Münzrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 12a des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323), zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 469) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 15. August 1974 (Bundesgesetzblatt I S. 1942), wird verordnet:



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