Zitierungen von § 25 VwVfG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 VwVfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VwVfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VwVfG Ausnahmen vom Anwendungsbereich (vom 01.09.2009)
... Eignungs- und ähnlichen Prüfungen von Personen gelten nur die §§ 3a bis 13, 20 bis 27, 29 bis 38, 40 bis 52, 79, 80 und 96; 3. der Vertretungen des Bundes im Ausland ...
§ 71c VwVfG Informationspflichten (vom 18.12.2008)
... über die maßgeblichen Vorschriften und deren gewöhnliche Auslegung. Nach § 25 erforderliche Anregungen und Auskünfte werden unverzüglich ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Klinische Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung (KPBV)
V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2333, 2021 I 4648
§ 4 KPBV Geschäftsverteilungsplan
... unter Beteiligung einer registrierten Ethik-Kommission nach Maßgabe von § 25 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes durchgeführt wird, bereits nach Absatz 1 Satz 1 richtet. Dies gilt entsprechend, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG)
G. v. 31.05.2013 BGBl. I S. 1388; zuletzt geändert durch Artikel 1b G. v. 24.05.2014 BGBl. I S. 538
Artikel 1 PlVereinhG Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Der Angabe zu § 25 werden ein Komma und die Wörter „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung" ... die Beziehung begründende Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;". 3. § 25 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden ein Komma und die ...

Viertes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)
G. v. 11.12.2008 BGBl. I S. 2418
Artikel 1 4. VwVfÄndG Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
... zur Vertretung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren befugt sind." 3. § 25 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ... über die maßgeblichen Vorschriften und deren gewöhnliche Auslegung. Nach § 25 erforderliche Anregungen und Auskünfte werden unverzüglich gegeben. § ...


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