§ 31 3. DMBilGErgG ... D-Markbilanzgesetzes in der Fassung des § 12 Nr. 2 bis 4, Nr. 13 dieses Gesetzes sowie § 23 dieses Gesetzes gelten in Berlin (West) mit der Maßgabe, daß bei Unternehmen, deren ... bezeichneten Altbanken, sind §§ 29, 74a des D-Markbilanzgesetzes und § 23 dieses Gesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, daß a) an die Stelle des 21. ... in der westdeutschen Rechnung bis zu diesem Stichtag handelt, b) in § 23 dieses Gesetzes an die Stelle der Achtunddreißigsten Durchführungsverordnung zum ...