Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 149; Geltung ab 16.06.2023, abweichend siehe Artikel 3
|

Artikel 2 Weitere Änderung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2024 NiSV Anlage 3

Anlage 3 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, die durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, erhält die aus Anhang 2 dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 NiSVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NiSVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 NiSVÄndV Inkrafttreten
... des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nummer 2, 4, 5, 8, 10 und Artikel 2 treten am 1. Januar 2024 in ...
Anhang 2 NiSVÄndV zu Artikel 2


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed