Tools:
Update via:
Artikel 13 - Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts (KraftfEntSG k.a.Abk.)
Artikel 13 Änderung der Fahrpersonalverordnung
In § 10 Satz 1 der Fahrpersonalverordnung vom 27. Juni 2005 (BGBl. I S. 1882), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. August 2017 (BGBl. I S. 3158) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Stellen" die Wörter „sowie an die für die Prüfungen nach § 2 Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zuständigen Behörden der Zollverwaltung" eingefügt.
Zitierungen von Artikel 13 Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 KraftfEntSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KraftfEntSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel KraftfEntSG 1)
... bb und Buchstabe c sowie Nummer 2 Buchstabe a, in Artikel 6 Nummer 2, Artikel 7, 8 und 13 der Umsetzung von Artikel 1 der Richtlinie (EU) 2020/1057 des Europäischen Parlaments und des ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15923/a298884.htm