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Artikel 12 - Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts (KraftfEntSG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung des Wettbewerbsregistergesetzes


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2023 WRegG § 2


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Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 KraftfEntSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KraftfEntSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
Artikel 5 SchwarzArbMoG Änderung des Wettbewerbsregistergesetzes
... Wettbewerbsregistergesetz vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 2 Absatz 1 Nummer 2 ...