Die
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom
12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1509), die zuletzt durch
Artikel 5 des Gesetzes vom 12. November 2020 (BGBl. I S. 2392) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Dem § 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
- 2.
- § 3 Absatz 7 Satz 3 wird aufgehoben.
- 3.
- § 17 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 2 werden die Wörter „dem Muster gemäß Anhang XIII der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11. November 2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (ABl. L 296 vom 12.11.2015, S. 1)" durch die Wörter „den Vorgaben der Spalte 6 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 in Verbindung mit § 2 Absatz 3" ersetzt.
- b)
- In Satz 3 werden nach dem Wort „Union" die Wörter „über den Datenservice Öffentlicher Einkauf" eingefügt und werden die Wörter „des Musters gemäß Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986" durch die Wörter „der Vorgaben von Spalte 3 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 in Verbindung mit § 2 Absatz 3" ersetzt.
- 4.
- § 18 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Überschrift werden ein Semikolon und das Wort „Ex-ante-Transparenz" angefügt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „dem Muster gemäß Anhang XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986" durch die Wörter „den Vorgaben der Spalte 18 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 in Verbindung mit § 2 Absatz 3" ersetzt.
- c)
- In Absatz 4 Satz 1 werden nach dem Wort „Union" die Wörter „über den Datenservice Öffentlicher Einkauf" eingefügt.
- d)
- In Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 werden nach dem Wort „Union" jeweils die Wörter „über den Datenservice Öffentlicher Einkauf" eingefügt.
- e)
- Folgender Absatz 6 wird angefügt:
- 5.
- § 35 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „dem Muster gemäß Anhang XV der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986" durch die Wörter „den Vorgaben der Spalte 31 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 in Verbindung mit § 2 Absatz 3" ersetzt.
- b)
- Folgender Absatz 3 wird angefügt:
- 6.
- In § 39 Absatz 1 Satz 4 werden die Wörter „dem Muster gemäß Anhang XVI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986" durch die Wörter „den Vorgaben der Spalte 22 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 in Verbindung mit § 2 Absatz 3" ersetzt.
- 7.
- Nach § 44 wird folgender § 44a eingefügt:
„§ 44a Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von e-Forms
Bis zum Ablauf des sich nach § 83 Absatz 2 der Vergabeverordnung ergebenden Tages sind
- 1.
- § 2 Absatz 3 nicht anzuwenden und
- 2.
- die §§ 2, 17, 18, 35 und 39 in ihrer am 23. August 2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden."
V. v. 07.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 39