Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 1/22 - (Zu Artikel 1 und Artikel 2 des Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021) (BVerfGE20231115 k.a.Abk.)

Entscheidung


Entscheidung ändert mWv. 16. November 2023 HG 2021 Anlage, § 1

Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 - 2 BvF 1/22 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

Artikel 1 und Artikel 2 des Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021) vom 18. Februar 2022 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 194) sind mit Artikel 109 Absatz 3, Artikel 110 Absatz 2 Satz 1 sowie Artikel 115 Absatz 2 Grundgesetz unvereinbar und nichtig.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.



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