Die
Bundesnotarordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 10. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 64) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 96 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Bundesdisziplinargesetzes" die Wörter „in der am 31. März 2024 geltenden Fassung" eingefügt.
- 2.
- In § 105 werden nach dem Wort „Bundesdisziplinargesetzes" die Wörter „in der am 31. März 2024 geltenden Fassung" eingefügt.
- 3.
- In § 109 werden nach dem Wort „Bundesdisziplinargesetzes" die Wörter „in der am 31. März 2024 geltenden Fassung" eingefügt.