Zitierungen von § 4 Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SchKrFürsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchKrFürsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 SchKrFürsV Aufbewahrung
... beschaffte Arzneimittel und Medizinprodukte sind bis zu einer Überprüfung nach § 4 in einer besonderen Abteilung der Arzneikiste, des Arzneischranks oder des Behälters nach ...
§ 24 SchKrFürsV Ordnungswidrigkeiten
... Seeschiffahrt handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 die dort bezeichneten Räume, deren Einrichtungen oder die Ausrüstung nicht ... oder die Ausrüstung nicht prüfen läßt, 2. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 2 die dort bezeichneten Prüfungen nicht fristgerecht veranlaßt,  ...
§ 25 SchKrFürsV Übergangsvorschriften
... worden ist, muß spätestens bei der nächsten Prüfung nach § 4 Abs. 1 entsprechend der Anlage Teil A und B ausgerüstet ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen
V. v. 05.09.2007 BGBl. I S. 2221
Artikel 1 3. SchKrFürsVÄndV
... (Behörde)" durch das Wort „Behörde" ersetzt. 4. In § 4 Abs. 2 Satz 2 werden nach den Wörtern „und bei der Prüfung nach Nummer 5" die ...

Erste Verordnung zur Änderung der Auslandskostenverordnung
V. v. 31.08.2012 BGBl. I S. 1866
Artikel 1 1. AKostVÄndV
... einschließlich Ausstellung der Prüfungs- bescheinigung (§ 4 Absatz 5 der Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen vom 25. ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed