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Artikel 8a - Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EnWRAnpG 2024 k.a.Abk.)

Artikel 8a Änderung der Kapazitätsreserveverordnung


Artikel 8a wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2024 KapResV § 3, § 9

Die Kapazitätsreserveverordnung vom 28. Januar 2019 (BGBl. I S. 58), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Absatz 4 werden das Semikolon und die Wörter „hiervon ausgenommen sind Ausschreibungen aufgrund einer Verordnung nach § 13i Absatz 1 und 2 des Energiewirtschaftsgesetzes" gestrichen.

2.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Nummer 3 werden die Wörter „§ 2 Nummer 6 der Stromnetzzugangsverordnung" durch die Wörter „§ 3 Nummer 26e des Energiewirtschaftsgesetzes" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 2 werden nach dem Wort „Regelenergie" die Wörter „oder an Ausschreibungen aufgrund einer Verordnung nach § 13i Absatz 1 und 2 des Energiewirtschaftsgesetzes" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 8a Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8a EnWRAnpG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWRAnpG 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel EnWRAnpG 2024 *
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- * Die Artikel 1, 2, 5 bis 9 und 13 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinien 2009/72/EG, 2009/73/EG und (EU) ...
Artikel 15 EnWRAnpG 2024 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 8a tritt am 1. Januar 2024 und Artikel 10 Nummer 0, 7a, 8a und 13 Buchstabe b treten am zweiten Tag ...