Artikel 3 - Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften (VergRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Sektorenverordnung


Artikel 3 ändert mWv. 14. Februar 2024 SektVO § 2

In § 2 Absatz 9 der Sektorenverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624, 657), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 222) geändert worden ist, wird die Angabe „Absatz 7 Satz 3" durch die Angabe „Absatz 7 Satz 2" ersetzt.



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