Artikel 3 - Krankenhaustransparenzgesetz (KraTraG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes


Artikel 3 ändert mWv. 28. März 2024 SGG § 29

§ 29 Absatz 3 des Sozialgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), das zuletzt durch Artikel 16a des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

2.
Folgende Nummer 5 wird angefügt:

„5.
Streitigkeiten betreffend die Veröffentlichung des Transparenzverzeichnisses nach § 135d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch."



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