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Artikel 7 - Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (2. HFinG 2024 k.a.Abk.)

G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107; Geltung ab 28.03.2024, abweichend siehe Artikel 8
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Artikel 7 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2024 BEEG § 1, § 4, § 28

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2015 (BGBl. I S. 33), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 8 Satz 1 wird die Angabe „150.000" durch die Angabe „175.000" ersetzt.

2.
§ 4 Absatz 6 wird wie folgt gefasst:

„(6) Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile ist nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Bezieht einer der beiden Elternteile Elterngeld Plus, so kann dieser Elternteil das Elterngeld Plus gleichzeitig zum Bezug von Basiselterngeld oder von Elterngeld Plus des anderen Elternteils beziehen. § 4b bleibt unberührt. Abweichend von Satz 1 können bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten im Sinne des Absatzes 5 sowie bei Kindern, bei denen eine Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ärztlich festgestellt wird und bei Kindern, die einen Geschwisterbonus nach § 2a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 auslösen, beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld beziehen."

3.
In § 28 Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „150.000" durch die Angabe „200.000" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 7 Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 2. HFinG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. HFinG 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 2. HFinG 2024 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... in Kraft. (5) Artikel 6 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. (6) Artikel 7 tritt am 1. April 2024 in Kraft. (7) Mit Ablauf des 30. April 2024 tritt die ...