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Artikel 6 - Wachstumschancengesetz (WaChaG k.a.Abk.)

Artikel 6 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2028 EStG offen

Das Einkommensteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 5 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 10d Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „70 Prozent" durch die Angabe „60 Prozent" ersetzt.

2.
Dem § 52 Absatz 18b wird folgender Satz angefügt:

§ 10d Absatz 2 Satz 1 in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2028 anzuwenden."

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Zitierungen von Artikel 6 Wachstumschancengesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 WaChaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaChaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 35 WaChaG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... in Kraft. (8) Die Artikel 14 und 16 treten am 1. Januar 2027 in Kraft. (9) Artikel 6 tritt am 1. Januar 2028 in Kraft. (10) Die §§ 124 und 125 des Vierten Buches ...