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§ 10d - Einkommensteuergesetz (EStG)

neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 10d Verlustabzug



(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 1.000.000 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 2.000.000 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlustrücktrag). 2Soweit ein Ausgleich der negativen Einkünfte nach Satz 1 nicht möglich ist, sind diese vom Gesamtbetrag der Einkünfte des zweiten dem Veranlagungszeitraum vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen. 3Dabei wird der Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums und des zweiten dem Veranlagungszeitraum vorangegangenen Veranlagungszeitraums um die Begünstigungsbeträge nach § 34a Absatz 3 Satz 1 gemindert. 4Ist für den unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder den zweiten dem Veranlagungszeitraum vorangegangenen Veranlagungszeitraum bereits ein Steuerbescheid erlassen worden, so ist er insoweit zu ändern, als der Verlustrücktrag zu gewähren oder zu berichtigen ist. 5Das gilt auch dann, wenn der Steuerbescheid unanfechtbar geworden ist; die Festsetzungsfrist endet insoweit nicht, bevor die Festsetzungsfrist für den Veranlagungszeitraum abgelaufen ist, in dem die negativen Einkünfte nicht ausgeglichen werden. 6Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist von der Anwendung des Verlustrücktrags nach den Sätzen 1 und 2 insgesamt abzusehen.

(2) 1Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht nach Absatz 1 abgezogen worden sind, sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Million Euro unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 70 Prozent des 1 Million Euro übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlustvortrag). 2Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, tritt an die Stelle des Betrags von 1 Million Euro ein Betrag von 2 Millionen Euro. 3Der Abzug ist nur insoweit zulässig, als die Verluste nicht nach Absatz 1 abgezogen worden sind und in den vorangegangenen Veranlagungszeiträumen nicht nach Satz 1 und 2 abgezogen werden konnten.

(3) (weggefallen)

(4) 1Der am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibende Verlustvortrag ist gesondert festzustellen. 2Verbleibender Verlustvortrag sind die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte, vermindert um die nach Absatz 1 abgezogenen und die nach Absatz 2 abziehbaren Beträge und vermehrt um den auf den Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums festgestellten verbleibenden Verlustvortrag. 3Zuständig für die Feststellung ist das für die Besteuerung zuständige Finanzamt. 4Bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sind die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie den Steuerfestsetzungen des Veranlagungszeitraums, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des Veranlagungszeitraums, in dem ein Verlustrücktrag vorgenommen werden kann, zu Grunde gelegt worden sind; § 171 Absatz 10, § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 351 Absatz 2 der Abgabenordnung sowie § 42 der Finanzgerichtsordnung gelten entsprechend. 5Die Besteuerungsgrundlagen dürfen bei der Feststellung nur insoweit abweichend von Satz 4 berücksichtigt werden, wie die Aufhebung, Änderung oder Berichtigung der Steuerbescheide ausschließlich mangels Auswirkung auf die Höhe der festzusetzenden Steuer unterbleibt. 6Die Feststellungsfrist endet nicht, bevor die Festsetzungsfrist für den Veranlagungszeitraum abgelaufen ist, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag gesondert festzustellen ist; § 181 Abs. 5 der Abgabenordnung ist nur anzuwenden, wenn die zuständige Finanzbehörde die Feststellung des Verlustvortrags pflichtwidrig unterlassen hat.


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Anm. d. Red.: Die nicht vollständig durchführbare Änderung in Artikel 2 Nummer 1 G. v. 10. März 2021 (BGBl. I S. 330) wurde sinngemäß konsolidiert.





 

Frühere Fassungen von § 10d EStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024 (27.03.2024)Artikel 2 Wachstumschancengesetz
vom 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 4 Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
vom 19.06.2022 BGBl. I S. 911
aktuell vorher 23.06.2022Artikel 3 Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
vom 19.06.2022 BGBl. I S. 911
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 2 Drittes Corona-Steuerhilfegesetz
vom 10.03.2021 BGBl. I S. 330
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 2 Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
vom 29.06.2020 BGBl. I S. 1512
aktuell vorher 18.03.2021Artikel 1 Drittes Corona-Steuerhilfegesetz
vom 10.03.2021 BGBl. I S. 330
aktuell vorher 01.07.2020Artikel 1 Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
vom 29.06.2020 BGBl. I S. 1512
aktuell vorher 26.02.2013Artikel 1 Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
vom 20.02.2013 BGBl. I S. 285
aktuell vorher 14.12.2010Artikel 1 Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
vom 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
aktuell vorher 18.08.2007Artikel 1 Unternehmensteuerreformgesetz 2008
vom 14.08.2007 BGBl. I S. 1912
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 1 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
aktuell vorher 19.12.2006Artikel 1 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
aktuellvor 19.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10d EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10d EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2a EStG Negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten (vom 01.01.2013)
... selben Art aus demselben Staat, ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Den negativen Einkünften sind Gewinnminderungen gleichgestellt. ... Veranlagungszeitraums verbleibenden negativen Einkünfte sind gesondert festzustellen; § 10d Abs. 4 gilt sinngemäß. (2) Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 ist nicht ...
§ 3a EStG Sanierungserträge (vom 23.06.2022)
... dem Sanierungsjahr vorangegangenen Jahrs nach § 15 Absatz 4 festgestellten in Verbindung mit § 10d Absatz 4 verbleibenden Verlustvortrag, soweit er auf das zu sanierende Unternehmen entfällt;  ... in dem das Sanierungsjahr endet; 10. im Sanierungsjahr ungeachtet des § 10d Absatz 2 den nach § 10d Absatz 4 zum Ende des Vorjahrs gesondert festgestellten Verlustvortrag; ... Sanierungsjahr endet; 10. im Sanierungsjahr ungeachtet des § 10d Absatz 2 den nach § 10d Absatz 4 zum Ende des Vorjahrs gesondert festgestellten Verlustvortrag; 11. in der nachfolgenden ... g) nach sonstigen Vorschriften; 12. ungeachtet der Beträge des § 10d Absatz 1 Satz 1 die negativen Einkünfte nach § 10d Absatz 1 Satz 1 des Folgejahrs und die negativen ... der Beträge des § 10d Absatz 1 Satz 1 die negativen Einkünfte nach § 10d Absatz 1 Satz 1 des Folgejahrs und die negativen Einkünfte nach § 10d Absatz 1 Satz 2 des zweiten ... nach § 10d Absatz 1 Satz 1 des Folgejahrs und die negativen Einkünfte nach § 10d Absatz 1 Satz 2 des zweiten Folgejahrs. Ein Verlustrücktrag nach § 10d Absatz 1 Satz 1 und 2 ... nach § 10d Absatz 1 Satz 2 des zweiten Folgejahrs. Ein Verlustrücktrag nach § 10d Absatz 1 Satz 1 und 2 ist nur möglich, soweit die Beträge nach § 10d Absatz 1 Satz 1 und 2 durch den ... nach § 10d Absatz 1 Satz 1 und 2 ist nur möglich, soweit die Beträge nach § 10d Absatz 1 Satz 1 und 2 durch den verbleibenden Sanierungsertrag im Sinne des Satzes 4 nicht überschritten werden; ...
§ 4h EStG Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke) (vom 01.01.2024)
... Finanzamt, im Übrigen das für die Besteuerung zuständige Finanzamt. § 10d Abs. 4 gilt sinngemäß. Feststellungsbescheide sind zu erlassen, aufzuheben oder zu ...
§ 10a EStG Zusätzliche Altersvorsorge (vom 28.03.2024)
... Steuerermäßigung gesondert fest und teilt diese der zentralen Stelle (§ 81) mit; § 10d Abs. 4 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend. Sind Altersvorsorgebeiträge zugunsten von mehreren ...
§ 10b EStG Steuerbegünstigte Zwecke (vom 01.01.2020)
... 1 überschreiten oder die den um die Beträge nach § 10 Abs. 3 und 4, § 10c und § 10d verminderten Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen, sind im Rahmen der ... in den folgenden Veranlagungszeiträumen als Sonderausgaben abzuziehen. § 10d Abs. 4 gilt entsprechend. (1a) Spenden zur Förderung steuerbegünstigter ... der Höhe nach innerhalb dieses Zeitraums nur einmal in Anspruch genommen werden. § 10d Abs. 4 gilt entsprechend. (2) Zuwendungen an politische Parteien im Sinne des § ...
§ 15 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb (vom 26.06.2021)
... Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die ... nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Gewinne, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen und in den folgenden ... aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung erzielt hat oder erzielt; § 10d Absatz 4 gilt entsprechend. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Verluste aus ... noch aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die ... nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Gewinne, die der Gesellschafter oder Beteiligte in dem unmittelbar vorangegangenen ... aus derselben stillen Gesellschaft, Unterbeteiligung oder sonstigen Innengesellschaft bezieht; § 10d Absatz 4 gilt entsprechend. Die Sätze 6 und 7 gelten nicht, soweit der Verlust auf eine ...
§ 15a EStG Verluste bei beschränkter Haftung (vom 25.12.2008)
... des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht; er darf insoweit auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Haftet der Kommanditist am Bilanzstichtag den Gläubigern der ...
§ 15b EStG Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (vom 01.01.2017)
... aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der ...
§ 20 EStG (vom 01.01.2023)
... Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der ... in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt. § 10d Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden; im Fall von zusammenveranlagten Ehegatten erfolgt ein ...
§ 22 EStG Arten der sonstigen Einkünfte (vom 01.01.2023)
... Betrag bei Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden; er darf auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die ... nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen ... Veranlagungszeiträumen aus Leistungen im Sinne des Satzes 1 erzielt hat oder erzielt; § 10d Abs. 4 gilt entsprechend; 4. Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu ...
§ 23 EStG Private Veräußerungsgeschäfte (vom 01.01.2024)
... erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die ... nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen ... aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt; § 10d Abs. 4 gilt ...
§ 26a EStG Einzelveranlagung von Ehegatten (vom 01.01.2020)
... § 26 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Die Anwendung des § 10d für den Fall des Übergangs von der Einzelveranlagung zur Zusammenveranlagung und von der ...
§ 32c EStG Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (vom 01.01.2007)
... Veranlagungszeitraum des Betrachtungszeitraums erzielt wurden, kein Verlustrücktrag nach § 10d Absatz 1 in den letzten Veranlagungszeitraum eines vorangegangenen Betrachtungszeitraums vorgenommen ... und dritten Veranlagungszeitraum des Betrachtungszeitraums erzielt wurden, kein Antrag nach § 10d Absatz 1 Satz 6 gestellt wurde, 3. der Steuerpflichtige kein Unternehmer in Schwierigkeiten im Sinne ...
§ 34a EStG Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (vom 28.03.2024)
... im Sinne von Absatz 1 Satz 1 ausgeglichen werden; sie dürfen insoweit auch nicht nach § 10d abgezogen werden. (9) Zuständig für den Erlass der ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 28.03.2024)
... 2a Absatz 3 Satz 5 letzter Halbsatz in der am 29. April 1997 geltenden Fassung die Angabe „ § 10d Absatz 3" durch die Angabe „§ 10d Absatz 4" zu ersetzen. (3) ... April 1997 geltenden Fassung die Angabe „§ 10d Absatz 3" durch die Angabe „ § 10d Absatz 4" zu ersetzen. (3) § 2b in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. ... anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 gezahlt werden. (18b) § 10d Absatz 1 Satz 1 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 10. März 2021 (BGBl. I S. 330) ist für ... (BGBl. I S. 330) ist für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 anzuwenden. § 10d Absatz 1 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBl. I S. 911) ist erstmals ... 2022 (BGBl. I S. 911) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022 anzuwenden. § 10d Absatz 2 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) ist ...
§ 57 EStG Besondere Anwendungsregeln aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
... nach § 125 des Bewertungsgesetzes auszugehen. (4) § 10d Abs. 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Sonderausgabenabzug erstmals von dem ... 1990 ermittelten Gesamtbetrag der Einkünfte vorzunehmen ist. § 10d Abs. 2 und 3 ist auch für Verluste anzuwenden, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages ...
§ 110 EStG Anpassung von Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum 2019 (vom 18.03.2021)
... gemindert, wenn der Steuerpflichtige einen voraussichtlichen Verlustrücktrag im Sinne des § 10d Absatz 1 Satz 1 für 2020 in dieser Höhe nachweisen kann. (3) Die Minderungen nach ...
§ 111 EStG Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 und 2021 (vom 18.03.2021)
... abgezogen, wenn der Steuerpflichtige einen voraussichtlichen Verlustrücktrag im Sinne des § 10d Absatz 1 Satz 1 für 2020 in dieser Höhe nachweisen kann. (3) Der vorläufige ...
 
Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 152 AO Verspätungszuschlag (vom 01.01.2024)
... oder Berichtigung die Mindestbeträge anzusetzen sind. Ein Verlustrücktrag nach § 10d Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes oder ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Absatz ...
§ 233a AO Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (vom 22.07.2022)
... Ereignisses (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2) oder auf einem Verlustabzug nach § 10d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes beruht, beginnt der Zinslauf abweichend von Absatz 2 Satz 1 und 2 15 Monate nach Ablauf des ...

Außensteuergesetz
Artikel 1 G. v. 08.09.1972 BGBl. I S. 1713; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 10 AStG Hinzurechnungsbetrag (vom 01.07.2021)
... Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, können in entsprechender Anwendung des § 10d des Einkommensteuergesetzes , soweit sie die nach § 9 außer Ansatz zu lassenden Einkünfte übersteigen, ...
§ 21 AStG Anwendungsvorschriften (vom 28.03.2024)
... Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, können in entsprechender Anwendung des § 10d des Einkommensteuergesetzes , soweit sie die nach § 9 außer Ansatz zu lassenden Einkünfte übersteigen, ...

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV 2000)
neugefasst durch B. v. 10.05.2000 BGBl. I S. 717; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 62d EStDV 2000 Anwendung des § 10d des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten (vom 01.01.2012)
... von Ehegatten (§ 26a des Gesetzes) kann der Steuerpflichtige den Verlustabzug nach § 10d des Gesetzes auch für Verluste derjenigen Veranlagungszeiträume geltend machen, in denen ... von Ehegatten (§ 26b des Gesetzes) kann der Steuerpflichtige den Verlustabzug nach § 10d des Gesetzes auch für Verluste derjenigen Veranlagungszeiträume geltend machen, in denen ... 26b des Gesetzes) in einem Veranlagungszeitraum, in den negative Einkünfte nach § 10d Abs. 1 des Gesetzes zurückgetragen werden, sind nach Anwendung des § 10d Abs. 1 des ... nach § 10d Abs. 1 des Gesetzes zurückgetragen werden, sind nach Anwendung des § 10d Abs. 1 des Gesetzes verbleibende negative Einkünfte für den Verlustvortrag nach § ... Abs. 1 des Gesetzes verbleibende negative Einkünfte für den Verlustvortrag nach § 10d Abs. 2 des Gesetzes in Veranlagungszeiträume, in denen eine Zusammenveranlagung nicht ...

Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft
Artikel 2 G. v. 18.08.1969 BGBl. I S. 1211, 1214; zuletzt geändert durch Artikel 268 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 2 AuslInvG Ausländische Verluste bei Doppelbesteuerungsabkommen
... Soweit der Verlust dabei nicht ausgeglichen wird, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 10d des Einkommensteuergesetzes der Verlustabzug zulässig. Der nach Satz 1 abgezogene Betrag ist, ...

Gewerbesteuergesetz (GewStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4167; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 9 GewStG Kürzungen (vom 28.03.2024)
... den Buchstaben a bis d fördert. § 10b Absatz 3 und 4 Satz 1 sowie § 10d Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes und § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 und Absatz 3 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes, sowie ...

Investmentsteuergesetz (InvStG)
Artikel 1 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 6 InvStG Körperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds (vom 28.03.2024)
... negative Einkünfte sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen abzuziehen. § 10d Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes ist sinngemäß ...
§ 41 InvStG Verlustverrechnung
... negative Erträge sind in den folgenden Geschäftsjahren abzuziehen. § 10d Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes gilt entsprechend. Nicht ausgeglichene negative ...
§ 56 InvStG Anwendungs- und Übergangsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz (vom 29.12.2020)
... das für die Besteuerung des Anlegers nach dem Einkommen zuständig ist. § 10d Absatz 4 Satz 4 bis 6 des Einkommensteuergesetzes ist entsprechend anzuwenden. Anteile im Sinne des § 21 Absatz 2a und 2b des ...

Körperschaftsteuergesetz (KStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4144; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 8 KStG Ermittlung des Einkommens (vom 01.01.2024)
... gehört. (8) Werden Betriebe gewerblicher Art zusammengefasst, ist § 10d des Einkommensteuergesetzes auf den Betrieb gewerblicher Art anzuwenden, der sich durch die Zusammenfassung ergibt. ... gewerblicher Art vor der Zusammenfassung festgestellter Verlustvortrag kann nach Maßgabe des § 10d des Einkommensteuergesetzes vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, den dieser Betrieb gewerblicher Art nach ... Gesamtbetrag der Einkünfte einer anderen Sparte ausgeglichen oder nach Maßgabe des § 10d des Einkommensteuergesetzes abgezogen werden. Er mindert jedoch nach Maßgabe des § 10d des ... des Einkommensteuergesetzes abgezogen werden. Er mindert jedoch nach Maßgabe des § 10d des Einkommensteuergesetzes die positiven Gesamtbeträge der Einkünfte, die sich in dem unmittelbar vorangegangenen ... ein bis zum Eintritt der Voraussetzungen entstandener Verlust kann nach Maßgabe des § 10d des Einkommensteuergesetzes abgezogen werden; ein danach verbleibender Verlust ist der Sparte zuzuordnen, in denen keine ... verbleibende negative Gesamtbetrag der Einkünfte einer Sparte ist gesondert festzustellen; § 10d Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes gilt entsprechend. Die §§ 3a und 3c Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes sind ...
§ 8a KStG Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen bei Körperschaften (Zinsschranke) (vom 01.01.2024)
... und dieses Gesetzes ermittelte Einkommen mit Ausnahme der §§ 4h und 10d des Einkommensteuergesetzes und des § 9 Abs. 1 Nr. 2 dieses Gesetzes. Die §§ 8c und 8d gelten ...
§ 8d KStG Fortführungsgebundener Verlustvortrag (vom 15.12.2018)
... Verlustvortrag). Dieser ist gesondert auszuweisen und festzustellen; § 10d Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes gilt entsprechend. Der fortführungsgebundene Verlustvortrag ist vor dem nach § ... gilt entsprechend. Der fortführungsgebundene Verlustvortrag ist vor dem nach § 10d Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes festgestellten Verlustvortrag abzuziehen. Satz 8 gilt bei Anwendung des § 3a Absatz ...
§ 9 KStG Abziehbare Aufwendungen (vom 18.12.2019)
... der Höchstbeträge in den folgenden Veranlagungszeiträumen abzuziehen. § 10d Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes gilt entsprechend. (2) Als Einkommen im Sinne dieser Vorschrift gilt das ... Einkommen vor Abzug der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Zuwendungen und vor dem Verlustabzug nach § 10d des Einkommensteuergesetzes . Als Zuwendung im Sinne dieser Vorschrift gilt auch die Zuwendung von ...
§ 15 KStG Ermittlung des Einkommens bei Organschaft (vom 18.12.2019)
... von den allgemeinen Vorschriften Folgendes: 1. Ein Verlustabzug im Sinne des § 10d des Einkommensteuergesetzes ist bei der Organgesellschaft nicht zulässig. Satz 1 steht einer Anwendung von ...
§ 37 KStG Körperschaftsteuerguthaben und Körperschaftsteuerminderung (vom 01.01.2008)
... geworden ist oder ohne Anwendung des Satzes 6 fällig geworden wäre. § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes gilt sinngemäß. Auf die ...

REIT-Gesetz (REITG)
Artikel 1 G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 914; zuletzt geändert durch Artikel 63 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 19 REITG Besteuerung der Anteilsinhaber (vom 25.12.2008)
... REIT-Körperschaften, -Personenvereinigungen oder -Vermögensmassen ausgeglichen werden; § 10d des Einkommensteuergesetzes gilt entsprechend. (5) Andere REIT-Körperschaften, -Personenvereinigungen oder ...

Umwandlungssteuergesetz 2002 (UmwStG 2002)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4133, 2003 I 738; geändert durch Artikel 3 G. v. 16.05.2003 BGBl. I S. 660
§ 4 UmwStG 2002 Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Personengesellschaft
... mindernden Rücklagen. Ein verbleibender Verlustvortrag im Sinne der §§ 2a, 10d , 15 Abs. 4 oder § 15a des Einkommensteuergesetzes geht nicht über. Ist die ...
§ 12 UmwStG 2002 Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft
...  Das gilt auch für einen verbleibenden Verlustvortrag im Sinne des § 10d des Einkommensteuergesetzes unter der Voraussetzung, dass der Betrieb oder Betriebsteil, der den ... Absatz 3 gilt in diesem Fall nicht für einen verbleibenden Verlustvortrag im Sinne des § 10d Abs. 4 Satz 2 des ...
§ 15 UmwStG 2002 Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaften
... bestanden haben. (4) Ein verbleibender Verlustvortrag im Sinne des § 10d Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes ist vorbehaltlich des § 16 im Verhältnis der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 2 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... die Wörter „oder erzielt." durch die Wörter „oder erzielt; § 10d Absatz 4 gilt entsprechend." ersetzt. b) In Satz 7 wird das Wort ... b) In Satz 7 wird das Wort „bezieht." durch die Wörter „bezieht; § 10d Absatz 4 gilt entsprechend." ersetzt. 12. Dem § 20 Absatz 4a wird folgender ...

ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG)
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2035
Artikel 5 ATADUmsG Änderung des Außensteuergesetzes
... Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, können in entsprechender Anwendung des § 10d des Einkommensteuergesetzes , soweit sie die nach § 9 außer Ansatz zu lassenden Einkünfte übersteigen, ... Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, können in entsprechender Anwendung des § 10d des Einkommensteuergesetzes , soweit sie die nach § 9 außer Ansatz zu lassenden Einkünfte übersteigen, ...

Drittes Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 10.03.2021 BGBl. I S. 330
Artikel 1 3. CorStHG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 111 Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 und 2021". 2. In § 10d Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „5.000.000 Euro" durch die Angabe „10.000.000 Euro" und die ... folgt geändert: a) Absatz 18b wird wie folgt gefasst: „(18b) § 10d Absatz 1 Satz 1 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 10. März 2021 (BGBl. I S. 330) ist für ...
Artikel 2 3. CorStHG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 10d Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „10.000.000 Euro" durch die Angabe „1.000.000 Euro" und die ... 2. Dem § 52 Absatz 18b wird folgender Satz angefügt: „ § 10d Absatz 1 Satz 1 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 10. März 2021 (BGBl. I S. 330) ist erstmals ...

Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2074; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 2 RÜbStG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes *) (vom 15.12.2018)
... dem Sanierungsjahr vorangegangenen Jahrs nach § 15 Absatz 4 festgestellten in Verbindung mit § 10d Absatz 4 verbleibenden Verlustvortrag, soweit er auf das zu sanierende Unternehmen entfällt;  ... in dem das Sanierungsjahr endet; 10. im Sanierungsjahr ungeachtet des § 10d Absatz 2 den nach § 10d Absatz 4 zum Ende des Vorjahrs gesondert festgestellten Verlustvortrag; ... endet; 10. im Sanierungsjahr ungeachtet des § 10d Absatz 2 den nach § 10d Absatz 4 zum Ende des Vorjahrs gesondert festgestellten Verlustvortrag; 11. in der ... 8, g) nach sonstigen Vorschriften; 12. ungeachtet der Beträge des § 10d Absatz 1 Satz 1 die negativen Einkünfte nach § 10d Absatz 1 Satz 1 des Folgejahrs. Ein ... ungeachtet der Beträge des § 10d Absatz 1 Satz 1 die negativen Einkünfte nach § 10d Absatz 1 Satz 1 des Folgejahrs. Ein Verlustrücktrag nach § 10d Absatz 1 Satz 1 ist nur möglich, ... Einkünfte nach § 10d Absatz 1 Satz 1 des Folgejahrs. Ein Verlustrücktrag nach § 10d Absatz 1 Satz 1 ist nur möglich, soweit die Beträge nach § 10d Absatz 1 Satz 1 durch den ... nach § 10d Absatz 1 Satz 1 ist nur möglich, soweit die Beträge nach § 10d Absatz 1 Satz 1 durch den verbleibenden Sanierungsertrag im Sinne des Satzes 4 nicht überschritten werden; ...

Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
G. v. 07.12.2006 BGBl. I S. 2782, 2007 S. 68
Artikel 7 SEStEG Änderung des Außensteuergesetzes
... nach Absatz 1 negativ, ist dieser Vermögenszuwachs bei Anwendung des § 10d des Einkommensteuergesetzes nicht zu berücksichtigen. Soweit ein Ereignis im Sinne des Satzes ... des Satzes 4 eintritt, ist der Vermögenszuwachs rückwirkend bei der Anwendung des § 10d des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen und in Anwendung des Satzes 6 ergangene oder ...

Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 285
Artikel 1 UntStRÄndG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Ermittlung der Aufwendungen anzuwenden;". 6. In § 10d Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „511.500" durch die Angabe „1.000.000" und ... c) Dem Absatz 25 wird folgender Satz angefügt: „§ 10d Absatz 1 Satz 1 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285) ...

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 2 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 2a Absatz 3 Satz 5 letzter Halbsatz in der am 29. April 1997 geltenden Fassung die Angabe „ § 10d Absatz 3" durch die Angabe „§ 10d Absatz 4" zu ersetzen. (3) ... April 1997 geltenden Fassung die Angabe „§ 10d Absatz 3" durch die Angabe „ § 10d Absatz 4" zu ersetzen. (3) § 2b in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. ...

Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen
G. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3683
Artikel 1 StStundMVBG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den ...

Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
G. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1672
Artikel 4 MoRaKG Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... schädlichen Beteiligungserwerbs zu einem Fünftel im Rahmen des Verlustabzugs nach § 10d des Einkommensteuergesetzes abgezogen werden; dieser Betrag erhöht sich in den folgenden vier ... der wirtschaftlichen Identität zu einem Fünftel im Rahmen des Verlustabzugs nach § 10d des Einkommensteuergesetzes abgezogen werden; dieser Betrag erhöht sich in den folgenden vier ...

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 1 StVfModG Änderung der Abgabenordnung
... oder Berichtigung die Mindestbeträge anzusetzen sind. Ein Verlustrücktrag nach § 10d Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes oder ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 ...

Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
G. v. 10.10.2007 BGBl. I S. 2332
Artikel 1 BüEnStG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... in den folgenden Veranlagungszeiträumen als Sonderausgaben abzuziehen. § 10d Abs. 4 gilt entsprechend." b) Absatz 1a wird wie folgt gefasst:  ... kann der Höhe nach innerhalb dieses Zeitraums nur einmal in Anspruch genommen werden. § 10d Abs. 4 gilt entsprechend." c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 3 BüEnStG Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 4 BüEnStG Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 2998
Artikel 1 VerlRÄndG Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 1 JStG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 1 JStG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 JStG 2008 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 1 JStG 2009 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 JStG 2009 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 9 JStG 2009 Änderung des Außensteuergesetzes

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 JStG 2010 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 JStG 2010 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 10 JStG 2020 Änderung des Investmentsteuergesetzes

Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Artikel 1 StVereinfG 2011 Änderung des Einkommensteuergesetzes

Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 UStRG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 UStRG 2008 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 19.06.2022 BGBl. I S. 911
Artikel 3 4. CorStHG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 4 4. CorStHG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 2 WaChaG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 WaChaG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 6 WaChaG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 29.06.2020 BGBl. I S. 1512
Artikel 1 2. CorStHG Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 2. CorStHG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes