§ 81 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitat in folgenden NormenSechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6 ... EUR 5. Zustimmung zur Einrichtung von Bodenfunkstellen (§ 81 Abs. 1 LuftVZO), ohne Auslagen gemäß Nummer 7 30 bis 160 EUR ... im Rahmen der Zustimmungsverfahren zur Einrichtung von Bodenfunkstellen (§ 81 Abs. 1 Satz 2 LuftVZO) 50 bis 160 EUR 7. Zustimmung des ... besonderen Geräten zur Flugsicherung, insbesondere Funknavigationseinrichtungen (§ 81 Abs. 2 LuftVZO) 140 EUR 8. Abnahme, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 28.06.2016 BGBl. I S. 1548
Artikel 2 15. LuftVGÄndG Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ... aufgehoben. 11. Die Zwischenüberschrift vor § 81 wird wie folgt gefasst: „7. (§§ 81 und 82 weggefallen)". ... Zwischenüberschrift vor § 81 wird wie folgt gefasst: „7. (§§ 81 und 82 weggefallen)". 12. Die §§ 81 und 82 werden aufgehoben. ... „7. (§§ 81 und 82 weggefallen)". 12. Die §§ 81 und 82 werden aufgehoben. 13. § 108 Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2424
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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