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Artikel 12 - Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften (BAFGEG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. August 2009 LuftVZO § 8, § 81

Die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2008 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 133), wird wie folgt geändert:

1.
§ 8 Abs. 2 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:

„5.
die Frequenzzuteilung gemäß § 55 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190); für Luftfahrzeuge im Sinne von § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge vom 26. November 2004 (BGBl. I S. 3093) zusätzlich der Nachweis der Zulassung der Bordfunkanlage durch das Luftfahrt-Bundesamt oder das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung;".

2.
§ 81 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „dem Flugsicherungsunternehmen" durch die Wörter „der Flugsicherungsorganisation" und in Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „das Flugsicherungsunternehmen" durch die Wörter „die Flugsicherungsorganisation" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „die Zustimmung des Flugsicherungsunternehmens" durch die Wörter „das Einverständnis der Flugsicherungsorganisation" ersetzt.

c)
Absatz 3 wird aufgehoben.

d)
In Absatz 4 wird das Wort „Flugsicherungsunternehmen" durch die Wörter „Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 BAFGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAFGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3535
Artikel 1 13. LuftVZOÄndV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2008 (BGBl. I S. 1229), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424) geändert worden ist, wird wie folgt ...