Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
In
§ 3 Absatz 1 Satz 4 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
10. März 2009 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2142) geändert worden ist, wird die Angabe „35.000" durch die Angabe „40.000" und die Angabe „70.000" durch die Angabe „80.000" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Der Bundeskanzler
Olaf Scholz
Der Bundesminister der Finanzen
Christian Lindner