Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 7 - Zweites Seeschifffahrtsanpassungsgesetz (SchAnpG 2)

Artikel 7 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang



Die auf den Artikeln 3 und 4 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

 
Anzeige