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Zitierungen von § 6 PAngV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 PAngV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAngV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6c PAngV Entgeltliche Finanzierungshilfen (vom 21.03.2016)
... §§ 6 und 6a sind auf Verträge entsprechend anzuwenden, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher ...
§ 10 PAngV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.07.2018)
... von Preisverzeichnissen oder über das Anbieten einer Anzeige des Preises, 3. des § 6 Absatz 1 über die Angabe oder die Bezeichnung des Preises bei Verbraucherdarlehen, 4. des ... über die Angabe oder die Bezeichnung des Preises bei Verbraucherdarlehen, 4. des § 6 Absatz 7 oder § 6b über die Angabe von Voraussetzungen für die ...
Anlage PAngV (zu § 6) Berechnung des effektiven Jahreszinses (vom 21.03.2016)
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Anhang 2 VerbrKredRLUG zu Artikel 6 Nr. 4
... (zu § 6 ) Berechnung des effektiven Jahreszinses I. Grundgleichung zur Darstellung der ...

Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Anlage 1 WohnImmoKredRLUG (zu Artikel 2 Nummer 6)
... ist durch ein zusätzliches anschauliches Beispiel für den gemäß § 6 Absatz 2 bis 6 und 8 der Preisangabenverordnung errechneten effektiven Jahreszins zu ... oder Sollzinssätzen vorsieht und der Kreditgeber die Annahmen nach der Anlage zu § 6 der Preisangabenverordnung zugrunde legt, so weist er darauf hin, dass andere Mechanismen der ...
Anlage 5 WohnImmoKredRLUG (zu Artikel 11 Nummer 10)
... (zu § 6 ) Berechnung des effektiven Jahreszinses 1. Grundgleichung zur Darstellung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1722, 2017 I 2092, 2018 I 557
Artikel 10 3. StRVÄndV Änderung der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung
... wie folgt geändert: 1. In § 6 Absatz 2 werden die Wörter „§ 6 Absatz 3 der Preisangabenverordnung" durch die Wörter „§ 6 Absatz 4 der ... „§ 6 Absatz 3 der Preisangabenverordnung" durch die Wörter „§ 6 Absatz 4 der Preisangabenverordnung" ersetzt. 2. Dem § 14 Absatz 1 werden ...

Eigenheimrentengesetz (EigRentG)
G. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1509
Artikel 2 EigRentG Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
... 1 Abs. 1a Nr. 3 sind die Gesamtkosten als jährlicher Prozentsatz des Kredits nach § 6 Abs. 1 der Preisangabenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2002 (BGBl. I ... aller auf den Vertrag zu leistenden Altersvorsorgebeiträge mit Ausnahme der in § 6 Abs. 3 der Preisangabenverordnung aufgeführten Kosten einzubeziehen." c) ...

Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts
G. v. 24.07.2010 BGBl. I S. 977
Artikel 4 VDLRÄndG Änderung der Preisangabenverordnung
... (BGBl. I S. 2355) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 6 werden die Absätze 7 und 8 die Absätze 6 und 7. 2. § 10 Absatz 2 wird ... 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 6 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 6 Absatz 1" ersetzt. b) In ... In Nummer 3 wird die Angabe „§ 6 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 6 Absatz 1" ersetzt. b) In Nummer 4 wird die Angabe „§ 6 Abs. 2 bis 5 ... „§ 6 Absatz 1" ersetzt. b) In Nummer 4 wird die Angabe „§ 6 Abs. 2 bis 5 oder 8" durch die Wörter „§ 6 Absatz 2 bis 5 oder 7" ... 4 wird die Angabe „§ 6 Abs. 2 bis 5 oder 8" durch die Wörter „§ 6 Absatz 2 bis 5 oder 7" ersetzt. c) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 6 ... 6 Absatz 2 bis 5 oder 7" ersetzt. c) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 6 Abs. 7" durch die Angabe „§ 6 Absatz 6" ersetzt. 3. In Ziffer I ... c) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 6 Abs. 7" durch die Angabe „§ 6 Absatz 6" ersetzt. 3. In Ziffer I Buchstabe d Satz 1 der Anlage zu § 6 werden ... 6 Absatz 6" ersetzt. 3. In Ziffer I Buchstabe d Satz 1 der Anlage zu § 6 werden die Wörter „eine Dezimalstelle" durch die Wörter „zwei ... Dezimalstellen" ersetzt. 4. In Ziffer I Buchstabe d Satz 2 der Anlage zu § 6 wird das Wort „ersten" durch das Wort „zweiten" ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Artikel 1 VerbrKredRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... zum Arbeitsvertrag zu einem niedrigeren als dem marktüblichen effektiven Jahreszins (§ 6 der Preisangabenverordnung) abgeschlossen werden und anderen Personen nicht angeboten werden, ... vereinbarten Zeit durch Kündigung fällig wird, vermindern sich die Gesamtkosten (§ 6 Abs. 3 der Preisangabenverordnung) um die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten, die ...
Artikel 2 VerbrKredRLUG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... des Darlehensvertrags Anspruch hat. Die Gesamtkosten und der effektive Jahreszins sind nach § 6 der Preisangabenverordnung zu berechnen. (3) Der Gesamtbetrag und der effektive ...
Artikel 6 VerbrKredRLUG Änderung der Preisangabenverordnung
... vom 23. März 2009 (BGBl. I S. 653), wird wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... f) Die Absätze 6 und 9 werden aufgehoben. 2. Nach § 6 werden die folgenden §§ 6a und 6b eingefügt: „§ 6a Werbung ... f) Die Nummern 8 bis 10 werden die Nummern 7 bis 9. 4. Der Anhang zu § 6 wird durch den Anhang 2 zu diesem Gesetz ...

Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Artikel 11 WohnImmoKredRLUG Änderung der Preisangabenverordnung
... durch die Wörter „gegenüber Verbrauchern" ersetzt. 4. § 6 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 6 Verbraucherdarlehen". b) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) ... „§ 6c Entgeltliche Finanzierungshilfen Die §§ 6 und 6a sind auf Verträge entsprechend anzuwenden, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher ... 4 bis 6 werden durch die folgenden Nummern 4 und 5 ersetzt: „4. des § 6 Absatz 7 oder § 6b über die Angabe von Voraussetzungen für die ...

Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 16 UStIntG Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
... im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 die Kosten und die Gebühren nach § 6 Absatz 4 der Preisangabenverordnung sowie 3. Steuern, die der Anbieter für den Anleger einzubehalten und ... der Gesamtkosten, ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags nach § 6 Absatz 1 der Preisangabenverordnung , und des Gesamtdarlehensbetrags" ersetzt. b) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung
V. v. 01.08.2012 BGBl. I S. 1706
Artikel 1 6. PAngVÄndV
... Abs. 2" wird durch die Angabe „§ 2 Absatz 1" ersetzt. 2. In § 6 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 gilt auch beim Angebot eines ... nach Ablauf einer Sollzinsbindung." 3. Teil II der Anlage zu § 6 wird wie folgt gefasst: „II. Es gelten die folgenden zusätzlichen Annahmen ...