Eingangsformel - Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) (VBGBefÜbertrAnO k.a.Abk.)

Anhang zu B. v. 18.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 218, S. 2
Geltung ab 24.09.2025; FNA: 2031-4-49 Disziplinarrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 83 Absatz 1 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) in Verbindung mit § 1 Nummer 7 der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1584) wird folgende Anordnung erlassen:



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