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Synopse aller Änderungen der Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) in Bonn am 23.10.2025
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 23. Oktober 2025 durch Bekanntmachung der UNFrauenBüroVB geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der UNFrauenBüroV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
| a.F. (alte Fassung) in der vor dem 23.10.2025 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 23.10.2025 geltenden Fassung durch B. v. 31.10.2025 BGBl. 2025 II Nr. 279 |
|---|---|
(Textabschnitt unverändert) Artikel 3 | |
(1) Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, an dem die durch Notenwechsel geschlossene Vereinbarung nach der Inkrafttretensklausel der deutschen Antwortnote in Kraft tritt. (2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die durch Notenwechsel geschlossene Vereinbarung außer Kraft tritt. | |
| (Text alte Fassung) (3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. | (Text neue Fassung) (3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *) --- *) Anm. d. Red.: Gemäß Bekanntmachung vom 31. Oktober 2025 (BGBl. 2025 II Nr. 279) trat die Verordnung am 23. Oktober 2025 in Kraft. |
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