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Artikel 9 - Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)

Artikel 9 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 2 Nummer 8 bis 10a und Artikel 3a Nummer 2 treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Artikel 2a tritt am ersten Tag des zweiten Quartals in Kraft, das auf das nach § 20c Absatz 3 Satz 3 des Apothekengesetzes bekanntzugebende Quartal folgt. Das Bundesministerium für Gesundheit gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. Artikel 3a Nummer 1 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 1. Juli 2026.