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Änderung Anlage KlFzKV-BinSch vom 04.06.2016

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Anlage 2 KlFzKV-BinSch a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 04.06.2016 geltenden Fassung
Anlage KlFzKV-BinSch n.F. (neue Fassung)
in der am 04.06.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 39 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 2 (zu § 8 Abs. 2) Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen


(Text neue Fassung)

Anlage (zu § 8 Abs. 2) Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen


(Textabschnitt unverändert)

(siehe BGBl. I 1995 S. 231 - 232)

vorherige Änderung

 



a) Auf der Vorderseite des Musters werden die Wörter 'Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes' durch die Wörter 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes' und die Wörter 'Wasser- und Schiffahrtsamt' durch die Wörter 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt' ersetzt.

b) Auf der Rückseite des Musters werden die Wörter 'Wasser- und Schiffahrtsverwaltung' durch die Wörter 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes' und die Wörter 'Wasser- und Schiffahrtsamt' durch die Wörter 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt' ersetzt.