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Anlage - Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (KlFzKV-BinSch)
V. v. 21.02.1995 BGBl. I S. 226; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 14.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 242
Geltung ab 01.03.1995; FNA: 9501-47 Verkehrsordnung
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Geltung ab 01.03.1995; FNA: 9501-47 Verkehrsordnung
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Anlage (zu § 8 Abs. 2) Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen
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Text in der Fassung des Artikels 7 Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 14. Oktober 2025 BGBl. 2025 I Nr. 242 m.W.v. 21. Oktober 2025
Frühere Fassungen von Anlage KlFzKV-BinSch
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 21.10.2025 | Artikel 7 Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 14.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 242 |
| aktuell vorher | 04.06.2016 | Artikel 39 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1257 |
| aktuell | vor 04.06.2016 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage KlFzKV-BinSch
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage KlFzKV-BinSch verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KlFzKV-BinSch selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 39 WSVZuAnpV Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung
... Schifffahrtsamt" ersetzt. 4. In § 8 Absatz 2 wird die Angabe „Anlage 2 " durch das Wort „Anlage" ersetzt. 5. Die Anlage 1 wird aufgehoben. ... ersetzt. 5. Die Anlage 1 wird aufgehoben. 6. Die bisherige Anlage 2 wird die einzige Anlage und wird wie folgt geändert: a) Auf der Vorderseite des ...
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