§ 55b Prognoserechnungen
1Die Aufsichtsbehörde kann die Vorlage von Prognoserechnungen verlangen, insbesondere über
- 1.
- das erwartete Geschäftsergebnis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres oder zukünftiger Geschäftsjahre, bei Lebensversicherungsunternehmen unter Angabe der für zukünftige Geschäftsjahre bereits deklarierten oder erwarteten Überschussbeteiligung;
- 2.
- die erwartete Solvabilitätsspanne zum Ende des laufenden Geschäftsjahres oder zukünftiger Geschäftsjahre;
- 3.
- die erwarteten Bewertungsreserven zum Ende des laufenden Geschäftsjahres oder zukünftiger Geschäftsjahre;
- 4.
- die Risikotragfähigkeit des Versicherungsunternehmens in adversen Situationen.
2In diesem Fall legt sie die Parameter, Stichtage und Berechnungsmethoden sowie die Form und Frist, in der die Prognoserechnung vorzulegen ist, fest.
3Die Aufsichtsbehörde gestattet den Versicherungsunternehmen die Verwendung eigener Berechnungsmethoden, soweit dies die Beurteilung des Unternehmens oder des Versicherungsmarktes insgesamt nicht erschwert.
4Sie kann verlangen, dass dabei bestimmte Rechnungsannahmen zu Grunde gelegt werden.
Frühere Fassungen von § 55b VAG
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interne Verweise§ 110d VAG Niederlassung (vom 01.01.2008) ... Bundesanstalt. (2) Für diese Unternehmen sind die Vorschriften der §§ 1 bis 104 mit folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden: 1. zusätzlich sind ...
§ 121a VAG Laufende Rechts- und Finanzaufsicht (vom 07.08.2014) ... 3, die §§ 7a, 13d Nr. 1, 2, 4, 4a, 5, 11 und 12, § 54d Satz 1, die §§ 55 bis 59, § 64a, § 64b, § 64d, § 80, 81 Abs. 1 Satz 3, die §§ 81f, 83, ...
§ 157a VAG Freistellung von der Aufsicht (vom 02.06.2007) ... die Vorschriften der §§ 13, 14, 22 Abs. 4 und des § 37 sowie der §§ 53c bis 104 mit Ausnahme der Vorschriften des § 83 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3, 5 und 6 sowie des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 923; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 3 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Artikel 1 8. VAGuaÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ... 4, 7 Abs. 3, die §§ 7a, 13d Nr. 1, 2, 4, 4a und 5, § 54d Satz 1, die §§ 55 bis 59, 81 Abs. 1 Satz 3, die §§ 81f, 83, 83b, 84, 86, 88 Abs. 1 und 2 bis 5, die ... neue Nummer 2a eingefügt: 2a. einer vollziehbaren Anordnung nach § 55b Satz 1, auch in Verbindung mit § 121a Abs. 1 Satz 1, zuwiderhandelt,". cc) ...
Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG)
G. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1330
Neuntes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3248
Artikel 1 9. VAGÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ... §§ 44b bis 44c (weggefallen)". c) Nach der Angabe zu § 55b wird folgende Angabe eingefügt: § 55c Vorlage des Risikoberichts und ... 29. In § 121a Abs. 1 Satz 1 wird nach der Angabe §§ 55 bis 59" ein Komma sowie die Angabe § 64a" eingefügt. 30. In ...
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