§ 106 Niederlassung; Hauptbevollmächtigter
(1) (weggefallen)
(2) Die Unternehmen haben im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Niederlassung zu errichten und dort alle die Niederlassung betreffenden Geschäftsunterlagen zur Verfügung zu halten. Die Vorschriften der §§
13d bis 13f des
Handelsgesetzbuchs über die Zweigniederlassung sind entsprechend anzuwenden. Für die Geschäftstätigkeit der Niederlassung ist gesondert Rechnung zu legen. §§
55 und
55a gelten mit der Maßgabe, daß
- 1.
- auch Jahresabschluß und Lagebericht der Hauptniederlassung in deutscher Sprache jedem Versicherten auf Verlangen übersandt werden,
- 2.
- zum internen Bericht der im Sitzland des Unternehmens veröffentlichte Jahresabschluß und Lagebericht in der Sprache des Sitzlandes und in deutscher Sprache sowie auch der der Aufsichtsbehörde des Sitzlandes vorgelegte Bericht in der Sprache des Sitzlandes gehören.
(3) Für die Niederlassung ist ein Hauptbevollmächtigter zu bestellen, der seinen Wohnsitz und ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben muß. Dieser hat die Pflichten und persönlichen Voraussetzungen zu erfüllen, die dieses Gesetz dem Vorstand eines Unternehmens mit Sitz im Inland auferlegt. Er gilt als ermächtigt, das Unternehmen Dritten gegenüber zu verpflichten, insbesondere Versicherungsverträge mit Versicherungsnehmern im Inland und über dort belegene Grundstücke abzuschließen sowie das Unternehmen bei Verwaltungsbehörden und vor Gerichten zu vertreten. Der Hauptbevollmächtigte ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
(4) Soweit nach den folgenden Vorschriften Sicherheiten gestellt werden müssen, kann sich die Bundesanstalt in den Bedingungen für die Rückgabe vorbehalten, über die Sicherheiten im Interesse der Versicherten zu verfügen.
interne Verweise§ 105 VAG Erlaubnisvorbehalt (vom 14.12.2010) ... ist. (3) Für diese Unternehmen gelten die besonderen Vorschriften der §§ 106 bis 110 sowie ergänzend die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes ...
§ 106b VAG Antrag; Verfahren (vom 01.08.2009) ... § 8 Abs. 1 zum Versagen der Erlaubnis vorliegt, 2. die Voraussetzungen des § 106 Abs. 2 und 3 erfüllt sind und 3. der als feste Kaution geforderte Betrag gestellt ...
§ 108 VAG Bestandübertragung (vom 01.01.2008) ... Wird der Versicherungsbestand einer inländischen Niederlassung (§ 106 Abs. 2) auf die inländische Niederlassung eines Versicherungsunternehmens eines Drittstaates ... (2) Ein Vertrag, durch den der Versicherungsbestand einer Niederlassung (§ 106 Abs. 2) ganz oder teilweise auf ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der ...
§ 110d VAG Niederlassung (vom 01.01.2008) ... 5. § 14 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Ferner gelten § 106 Abs. 3 und die §§ 106c und 110 Abs. 1 entsprechend. (3) Die Absätze 1 ...
§ 143 VAG Unrichtige Darstellung ... als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, als Hauptbevollmächtigter (§ 106 Abs. 3) oder als Liquidator eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit 1. ...
§ 144 VAG Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Versicherungsbetriebs (vom 04.07.2013) ... wer als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, als Hauptbevollmächtigter (§ 106 Abs. 3) oder als Liquidator eines Versicherungsunternehmens 1. die Verteilung eines ... oder 5. einer Rechtsverordnung nach § 55a Abs. 1, auch in Verbindung mit § 106 Abs. 2 Satz 4 oder § 121a Abs. 1 Satz 1, zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Dritte Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-VerordnungV. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4353
Erste Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-VerordnungV. v. 27.04.2010 BGBl. I S. 490
Zweite Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-VerordnungV. v. 23.12.2011 BGBl. I S. 3135
Zitat in folgenden NormenBetriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV)
V. v. 13.10.2014 BGBl. I S. 1603; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 4 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
§ 24 BsGaV Besondere Zuordnungsregelungen ... ein ausländisches Versicherungsunternehmen eine Niederlassung im Sinne der §§ 106 , 110a, 121h oder 121i des Versicherungsaufsichtsgesetzes begründet, die eine inländische ... der für die Niederlassung bestellte Hauptbevollmächtigte gemäß § 106 Absatz 3 Satz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes als ermächtigt gilt, die unternehmerische ... die ein sonstiger Bevollmächtigter, der einem Hauptbevollmächtigten im Sinne des § 106 Absatz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vergleichbar ist, auf Grund entsprechender ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 923; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 3 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Artikel 1 8. VAGuaÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ... der Niederlassung gelten neben den Vorraussetzungen des Absatzes 1 Satz 3 die §§ 106 und 111e entsprechend. § 106b mit Ausnahme von Absatz 1 Satz 2 Nr. 1, Absatz 2 Satz 5 bis 7, ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 wird nach der Angabe § 106 Abs. 2 Satz 4" die Angabe oder § 121a Abs. 1 Satz 1" eingefügt. ...
Erste Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
V. v. 27.04.2010 BGBl. I S. 490
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 5 EHUG Änderung von Registerverordnungen ... unter der Bezeichnung als solche, bei ausländischen Versicherungsunternehmen die nach § 106 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bestellten Hauptbevollmächtigten sowie bei einer ... in Spalte 4 unter Buchstabe b sind bei ausländischen Versicherungsunternehmen die nach § 106 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bestellten Hauptbevollmächtigten, bei einer ...
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Zitate in aufgehobenen TitelnVersicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)
V. v. 14.06.1995 BGBl. I S. 858; aufgehoben durch § 27 V. v. 29.03.2006 BGBl. I S. 622
Eingangsformel BerVersV ... Grund des § 55a Abs. 1 und des § 106 Abs. 2 Satz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. ... geändert durch Artikel 1 Nr. 23 des Gesetzes vom 21. Juli 1994 (BGBl. I S. 1630), § 106 Abs. 2 Satz 4 geändert durch Artikel 4 Nr. 19 Buchstabe b des Gesetzes vom 24. Juni 1994 ...
Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)
V. v. 29.03.2006 BGBl. I S. 622; aufgehoben durch Artikel 2 Nr. 2 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Eingangsformel BerVersV ... Grund des § 55a Abs. 1 und 2 und des § 106 Abs. 2 Satz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. ... durch Artikel 3 Nr. 7 Buchstabe a des Gesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), § 106 Abs. 2 Satz 4 geändert durch Artikel 4 Nr. 19 Buchstabe b des Gesetzes vom 24. Juni 1994 ...
§ 25 BerVersV Ordnungswidrigkeiten (vom 04.05.2010) ... handelt, wer als Mitglied des Vorstandes, als Hauptbevollmächtigter (§ 106 Absatz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes) oder als Liquidator eines ...
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