§ 123c (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 123c VAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
G. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1862
Artikel 3 FKAGEG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ... Wörter „und Finanzkonglomeraten" gestrichen. d) Die Angabe zu § 123c wird wie folgt gefasst: „§ 123c (weggefallen)". 2. In ... d) Die Angabe zu § 123c wird wie folgt gefasst: „§ 123c (weggefallen)". 2. In § 5 Absatz 6 Satz 1 wird nach den Wörtern ... 2 Absatz 3 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes" ersetzt. 21. § 123c wird aufgehoben. 22. In § 144 Absatz 1a Nummer 2 werden die Wörter ...
Neuntes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3248
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