§ 21 - Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

§ 21 Inhalt des Antrags


§ 21 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Der Antrag soll enthalten

1.
Angaben zur Person,

2.
Angaben zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang,

3.
eine Darstellung der Verfolgung,

4.
Angaben zum Umfang der Benachteiligung in Ausbildung und Beruf,

5.
die Angabe von Beweismitteln,

6.
eine Erklärung, ob und wo der Antragsteller schon früher einen Antrag gestellt hat, sowie

7.
Angaben zu Kindern, die infolge einer Verfolgung nach § 11a Absatz 3 nicht erzogen werden konnten.


Text in der Fassung des Artikels 2 RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz G. v. 28. November 2018 BGBl. I S. 2016 m.W.v. 1. Januar 2019

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 21 BerRehaG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2019Artikel 2 RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
vom 28.11.2018 BGBl. I S. 2016

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 21 BerRehaG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 BerRehaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BerRehaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
G. v. 28.11.2018 BGBl. I S. 2016
Artikel 2 RVLSG Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
... 1 Absatz 1, des § 3 Absatz 1 oder des § 11a Absatz 3" ersetzt. 3. § 21 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 wird das Wort „sowie" durch ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed