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Eingangsformel - Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer (PharmBetrV)

Eingangsformel



Auf Grund der §§ 12, 54 und 83 des Arzneimittelgesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2445, 2448) geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 24. Februar 1983 (BGBl. I S. 169), wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Wirtschaft, des Innern und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

 
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