Zitierungen von § 47 BAföG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 BAföG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAföG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18a BAföG Einkommensabhängige Rückzahlung (vom 22.07.2022)
... der Darlehensnehmenden die in § 25 Absatz 5 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Personen. § 47 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend. (2) Auf besonderen Antrag erhöht sich der in Absatz 1 Satz 1 ...
§ 36 BAföG Vorausleistung von Ausbildungsförderung (vom 16.07.2019)
... seine Eltern den Bedarf nach den §§ 12 bis 14b nicht leisten, und die Eltern entgegen § 47 Abs. 4 die für die Anrechnung ihres Einkommens erforderlichen Auskünfte nicht erteilen oder ...
§ 58 BAföG Ordnungswidrigkeiten (vom 16.07.2019)
... 1. entgegen § 60 Abs. 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, jeweils auch in Verbindung mit § 47 Abs. 4 , eine Angabe oder eine Änderungsmitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt; 2. entgegen § 47 Abs. 2 oder 5 Nr. 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder ... nicht rechtzeitig vorlegt oder nicht oder nicht rechtzeitig ausstellt; 2a. entgegen § 47 Abs. 3 das Amt für Ausbildungsförderung nicht oder nicht rechtzeitig unterrichtet oder  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Artikel 19 BeitrRLUmsG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... § 47 Absatz 5 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung ...

Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1422
Artikel 1 23. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... „oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden" eingefügt. 22. § 47 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ...

Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1048
Artikel 1 26. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... Kindern der Darlehensnehmenden die in § 25 Absatz 5 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Personen. § 47 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend." b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt: ...


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