(1)
1Die obersten Bundesbehörden erstatten alle drei Jahre, erstmals zum 30. Juni 2021, der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (
§ 13 Absatz 3) Bericht über den Stand der Barrierefreiheit
- 1.
- der Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der Intranetangebote, der obersten Bundesbehörden,
- 2.
- der elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe.
2Sie erstellen verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum weiteren Abbau von Barrieren ihrer Informationstechnik.
(2)
1Die Länder erstatten alle drei Jahre, erstmals zum 30. Juni 2021, der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (
§ 13 Absatz 3) Bericht über den Stand der Barrierefreiheit
- 1.
- der Websites der öffentlichen Stellen der Länder und
- 2.
- der mobilen Anwendungen der öffentlichen Stellen der Länder.
2Zu berichten ist insbesondere über die Ergebnisse ihrer Überwachung nach Artikel 8 Absatz 1 bis 3 der
Richtlinie (EU) 2016/2102.
3Art und Form des Berichts richten sich nach den Anforderungen, die auf der Grundlage des Artikels 8 Absatz 6 der
Richtlinie (EU) 2016/2102 festgelegt werden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 12.09.2011 BGBl. I S. 1843; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 286
Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1117
Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung
V. v. 21.05.2019 BGBl. I S. 738