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§ 12d - Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Artikel 1 G. v. 27.04.2002 BGBl. I S. 1467, 1468; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
Geltung ab 01.05.2002; FNA: 860-9-2 Sozialgesetzbuch
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§ 12d Verordnungsermächtigung



Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Bestimmungen zu erlassen über

1.
diejenigen Websites und mobilen Anwendungen sowie Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, auf die sich der Geltungsbereich der Verordnung bezieht,

2.
die technischen Standards, die öffentliche Stellen des Bundes bei der barrierefreien Gestaltung anzuwenden haben, und den Zeitpunkt, ab dem diese Standards anzuwenden sind,

3.
die Bereiche und Arten amtlicher Informationen, die barrierefrei zu gestalten sind,

4.
die konkreten Anforderungen der Erklärung zur Barrierefreiheit,

5.
die konkreten Anforderungen der Berichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit und

6.
die Einzelheiten des Überwachungsverfahrens nach § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1.





 

Frühere Fassungen von § 12d BGG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.07.2018Artikel 3 Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
vom 10.07.2018 BGBl. I S. 1117

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12d BGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12d BGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12a BGG Barrierefreie Informationstechnik (vom 14.07.2018)
...  (2) Die barrierefreie Gestaltung erfolgt nach Maßgabe der aufgrund des § 12d zu erlassenden Verordnung. Soweit diese Verordnung keine Vorgaben enthält, erfolgt ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
V. v. 24.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 286
Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung
V. v. 21.05.2019 BGBl. I S. 738
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1117
Artikel 3 SozRÄndG Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
...  f) Nach der Angabe zu § 12c wird folgende Angabe eingefügt: „ § 12d Verordnungsermächtigung". 2. § 1 wird wie folgt geändert:  ... umfasst. (2) Die barrierefreie Gestaltung erfolgt nach Maßgabe der aufgrund des § 12d zu erlassenden Verordnung. Soweit diese Verordnung keine Vorgaben enthält, erfolgt die ... Richtlinie (EU) 2016/2102 festgelegt werden." 12. Nach § 12c wird folgender § 12d eingefügt: „§ 12d Verordnungsermächtigung Das ... 12. Nach § 12c wird folgender § 12d eingefügt: „ § 12d Verordnungsermächtigung Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ...

Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 9 TeilhStG Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden nach der Angabe zu § 12d die folgenden Angaben eingefügt: „Abschnitt 2b Assistenzhunde  ... zur Untersuchung § 12l Verordnungsermächtigung". 2. Nach § 12d wird folgender Abschnitt 2b eingefügt: „Abschnitt 2b Assistenzhunde ...